Information zur Kündigung des Vertrages zur besonderen Früherkennungsunterschungen (U10/U11/J2 und Amblyopiescreening) für Kinder und Jugendliche mit der AOK Rheinland/Hamburg

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Liebe Patient*innen, liebe Eltern,

aus berufspolitischen Gründen und wegen ungerechter Vergütungsmodalitäten sind wir dem Solidaritäts-Aufruf des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte gefolgt und haben den „Hausarzt“-Vertrag zur besonderen Früherkennungsunterschungen (U10/U11/J2 und Amblyopiescreening) für Kinder und Jugendliche mit der AOK Rheinland/Hamburg zum 30.06.2023 gekündigt.

Allgemeinmediziner und Hausärzte haben die Möglichkeit die Leistungen des Vertrages - U10/U11/J2 und Amblyopiescreening – unkompliziert über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen. Für Kinder- und Jugendärzte ist dies nicht möglich. Uns werden die Leistungen im Rahmen des Hausarzt-Vertrages deutlich schlechter vergütet, wodurch wir die Leistungen in unserer Praxis nicht wirtschaftlich erbringen können.

Dies gilt nur für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg und nur für die Leistungen U10/U11/J2 und das Amblyopiescreening.

Wir bieten die Leistungen für AOK R/H Versicherte ab dem 01.07.2023 weiterhin als individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) an. Wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese leider privat bezahlen. Wir raten Ihnen zu versuchen, sich die Kosten durch die AOK Rheinland/Hamburg erstatten zu lassen, können Ihnen aber nicht versprechen, dass die AOK Rheinland/Hamburg Ihrer Anfrage zustimmt.

Wir bedauern sehr diesen Schritt gehen zu müssen und hoffen, dass die AOK Rheinland/Hamburg Ihr Vorgehen überdenkt und den Kinder- und Jugendärzten eine gerechte und wirtschaftliche Lösung anbietet.

Bei Neuigkeiten informieren wir Sie gern wieder über den neuesten Stand.


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