Maskenpflicht in Arztpraxen: In Arztpraxen gilt, für Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen, weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Ab 14 Jahren sind Sie verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind verpflichtet mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.