Seit dem 1. Oktober 2025 sind wir verpflichtet Daten wie z.B. Arztbriefe und Laborbefunde, in die elektronische Patientenakte ihres Kindes einzustellen. So können Sie und behandelnde Ärztinnen und Ärzte jederzeit auf wichtige Unterlagen zugreifen.
Bitte beachten Sie: Sie haben jederzeit das Recht, der Speicherung aller oder bestimmter Daten zu widersprechen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht wünschen, dass Befunde Ihres Kindes in dessen ePA gespeichert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter:
👉 www.gematik.de/versicherte/epa-app